Zusatzinformationen zum Index Seminum

Hinweis

Der hier aufgeführte INDEX SEMINUM richtet sich nicht an Privatpersonen, sondern an die ca. 400 Botanischen Gärten der Welt, die seit ca. 200 Jahren zur Erweiterung ihrer Bestände einen internationalen Austausch von Samen betreiben.
Der 'Internationale Samenaustausch' zwischen Botanischen Gärten unterliegt internationalen Regelungen. Siehe dazu folgende WWW-Seite des Verbandes Botanischer Gärten e.V.

Bestellungen

Die laufende Nummer ist die Bestellnummer.
Bestellungen per E-Mail bitte an bgw@botanik.uni-wuerzburg.de bitte bis 30. April 2011.

Bitte denken Sie daran, die Vereinbarung zur Weitergabe von lebendem Pflanzenmaterial durchzulesen und uns eine unterschriebene Kopie zuzusenden, da wir Ihnen sonst keine Samen schicken können!

Legende

Die Akzessionsnummer (Erfassungsnummer) hat diese Form:

LL-W-GGGGG-AA-BBBB-C-DE

L = IPEN-Ländercode (Code für das Herkunftsland)

W = IPEN-Kennzeichen für eine Weitergabebeschränkung (0/1)

G = IPEN-Gartenakronym (Code für die Abgabeinstitution)

A = Zugangsjahr

XX - Altbestand
99 - 1999
00 - 2000

B = Laufende Nummer innerhalb einer Erfassungstelle

C = Erfassungsstelle

Z - Wildaufsammlungen

D = Code für die Herkunftsart von Pflanzen oder Samen

1 - Wildsamen mit Sammeldaten (Sammler, Fundort)
2 - Wildpflanzen mit Sammeldaten (Sammler, Fundort)
3 - Vegetative Nachzucht von 1 oder 2
4 - Generative Nachzucht von 1 oder 2
5 - Wildsamen ohne Sammeldaten
6 - Wildpflanzen ohne Sammeldaten
7 - Kultursamen
8 - Kulturpflanzen

E = Code zur Kennzeichnung von Nachzuchten in Würzburg

0 - Samen oder Pflanzen von auswärts
3 - Vegetative Nachzucht in Würzburg
4 - Generative Nachzucht in Würzburg
5 - Samen von wiederausgebrachten Erhaltungskulturen

* - Samen und Pflanzen vom Naturstandort
+ - Samen von kultivierten Pflanzen bekannter Wildherkunft

Die garteninterne Akzessionsnummer entspricht der Mutterpflanze, von der das Saatgut gesammelt wurde!

Vereinbarung zur Weitergabe von lebendem Pflanzenmaterial

Seit Inkrafttreten des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt (CBD, Rio de Janeiro, 1992) ergibt sich für Botanische Gärten und vergleichbare Sammlungen, besonders im Zusammenhang mit dem Austausch von pflanzlichem Material, die Notwendigkeit zur Beachtung insbesondere des Artikels 15 der CBD (Zugang zu genetischen Ressourcen).
Der Garten ist bestrebt, die Erhaltung, Nachhaltigkeit der Nutzung und Erforschung der Biologischen Vielfalt zu fördern. Der Garten erwartet deshalb von seinen Partnern bei der Aufnahme, Bewahrung und Weitergabe von pflanzlichem Material, dass sie stets im Geiste der CBD und der Konventionen über den Handel mit bedrohten Arten (CITES) sowie unter Beachtung aller relevanten Konventionen und Gesetze zum Schutz der Biologischen Vielfalt handeln.
Vor diesem Hintergrund wird nur solchen Personen und Institutionen Pflanzenmaterial aus der Sammlung des Gartens ausgehändigt, die nachstehende Bedingungen anerkennen:


  1. Das ausgehändigte Material steht auf Grundlage dieser Vereinbarung für das Gemeinwohl, insbesondere wissenschaftliche Untersuchungen und Bildungszwecke sowie Belange des Naturschutzes, zur Verfügung.

  2. Mit der Übernahme des Pflanzenmaterials verpflichtet sich der Empfänger, die mit dem Material verbundene Information angemessen zu dokumentieren und zu bewahren.

  3. Für den Fall, dass mit dem bereitgestellten Material wissenschaftliche Publikationen erarbeitet werden, erwartet der Garten, dass auf die Herkunft des Materials hingewiesen wird und dass ihm diese Schriften unaufgefordert zugesandt werden.

  4. Kommerzielle Nutzungsinteressen des Empfängers sind in dieser Vereinbarung nicht erfasst. Eine Nutzung zu kommerziellen Zwecken ist Gegenstand einer separaten Vereinbarung mit dem Ursprungsland. Sie unterliegt den Bestimmungen der CBD, das heißt, der Nutzer ist zu einer Vorteilsbeteiligung des Ursprungslandes verpflichtet und hat der mit der Umsetzung der CBD beauftragten Stelle relevante Informationen mitzuteilen.

  5. Der Garten wird relevante Informationen über die Weitergabe des Materials der mit der Umsetzung der CBD beauftragten Stelle auf Anfrage mitteilen.

  6. Die Weitergabe des Pflanzenmaterials ist nur auf Grundlage und unter Verwendung dieser oder entsprechender Vereinbarungen möglich.

Hinweise

Zur besseren Keim- und Lagerfähigkeit werden die Sämereien in einem Kühlraum unter konstanten Bedingungen bei +2 °C bis +4 °C und 35% rel. Luftfeuchtigkeit gelagert.

Im Rahmen unserer Möglichkeiten sind wir gerne bereit, für spezielle Untersuchungen gezielt Samenmaterial vom Naturstandort in der Umgebung Würzburgs zu sammeln.